-Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
– Einführung September 2001
-nach EG-Öko-Verordnung
-keine radioaktive Bestrahlung um das Produkt zu konservieren
– keine Erzeugung durch bzw. mit gentechnischen und veränderten Organismen
– Verbot von mineralischen Düngern
– Verbot von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln, keine Wachstumsförderer
– Verbot von Zugabe von Geschmacksverstärkern, künstlichen Aromen, Farbstoffen und Emulgatoren
– ökologische Tierhaltung
– Verzicht auf Antibiotika
– Viele Zusatzstoffe sind nicht erlaubt
– Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen